SMV - Organe

SMV = Schüler-Mit-Verantwortung

Die SMV ist – unbeschadet der besonderen Aufgabe der Schülervertreter – Sache ALLER Schüler der gesamten Schule. (SMV-Verordnung, §7) das heißt: Alle Schüler einer Schule bilden die SMV und sind aufgefordert, an der grundlegenden Aufgabe der SMV, nämlich der „Gestaltung des Schullebens, des Gemeinschaftslebens der Schule, der Erziehung der Schüler zu Selbständigkeit und Verantwortungsbewusstsein“ (Schulgesetz, §62) mitzuwirken. Das heißt aber auch, dass jeder Schülerrat versuchen muss, tatsächlich große Teile der Schülerschaft in seine Arbeit mit einzubeziehen.  

Klassensprecher

Der gewählte Klassensprecher und sein Stellvertreter vertreten die Interessen der Klasse gegenüber dem Klassenlehrer, den Fachlehrern und der Schulleitung. Klassensprecher können auch die Interessen einzelner Schüler vertreten, wenn diese es wünschen.

Schülerrat

Die Klassen- und Kurssprecher bilden zusammen mit ihren Stellvertretern den Schülerrat. Der Schülerrat wählt den Schülersprecher und einen oder mehrere Stellvertreter, wenn es die SMV-Satzung der Schule nicht anders vorsieht. (vgl. § 67 Abs. 1 SchG und § 3 Abs. 8 SMV-Verordnung)  

Schülersprecher

Der Schülersprecher vertritt die Interessen aller Schüler der Schule. Er hält ständigen Kontakt zur Schulleitung, wird von dieser in Angelegenheiten der SMV informiert und leitet diese Informationen an den Schülerrat weiter. Er ist kraft Amtes Mitglied der Schulkonferenz. Hier geht's zu den Aufgaben eines Schülersprechers.

Landesschülerbeirat

Schülersprecher wählen alle zwei Jahre 24 Mitglieder und 24 stellvertretende Mitglieder in den LSBR, der die Landesregierung in allen Schul- und Schülerfragen berät. 

Schulkonferenz

Schulgesetz für Baden Württemberg / Schulkonferenz (§ 47)  

(1) Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der Schule. Sie hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Eltern, Schülern (...) zu fördern, bei Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln sowie über Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind, zu beraten und (...) zu beschließen. (...)

(3) Die Schulkonferenz entscheidet nach Maßgabe dieses Gesetzes z.B. über die Vereinbarung von Schulpartnerschaften, die Verteilung des Unterrichts auf fünf oder sechs Wochentage, den Unterrichtsbeginn und den Tag der Einschulung in die Grundschule, über allgemeine Angelegenheiten der Schülermitverantwortung, Stellungnahme der Schule gegenüber dem Schulträger zur Namensgebung der Schule, Änderung des Schulbezirks, (...), Stellungnahmen der Schule zur Durchführung der Schülerbeförderung, Grundsätze über die Einrichtung freiwilliger Arbeitsgemeinschaften, die nicht generell vorgesehen sind und die zu keinen Berechtigungen führen, die Anforderung von Haushaltsmitteln gegenüber dem Schulträger (...)

Verbindungslehrer

Von ihrem Engagement hängt das Gelingen der SMV-Arbeit ab. Sie beraten die SMV und vermitteln in Konflikten. Sollten Verbindungslehrer bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in Konfliktsituationen geraten, geht die Loyalitätspflicht gegenüber der Schulleitung vor. 

BAG-Leiter

Um SMV-Aktive an Sonder-, Haupt- und Realschulen intensiv betreuen zu können, haben sich für jeden Schulbezirk Bezirksarbeitsgemeinschaften (BAG) gebildet, die jeweils von einem Verbindungslehrer geleitet werden. Die BAG-Leiter arbeiten eng mit den SMV-Beauftragten zusammen. 

SMV-Beauftragte

Das Regierungspräsidium bestellt Lehrer aller Schularten zu SMV-Beauftragten, die örtliche SMV-Aktivitäten regeln und koordinieren. Sie beantworten Fragen zur SMV und organisieren Fortbildungsveranstaltungen für Verbindungslehrer und Schülersprecher. Die Produktion von Informationsschriften und die Bereitstellung wichtiger SMV-Informationen im Internet gehören ebenfalls zu den Aufgaben der SMV-Beauftragten. Im Bereich des staatlichen Schulamts Biberach unterstützen folgende Fachberater die Arbeit der SMV: Kristin Lukas, Jürgen Grasser und Dieter Deurer.

SMV-Referenten und SMV-Juristen

In der Schulaufsicht sind Referenten und Juristen auch mit SMV-Fragen befasst. Die SMV-Beauftragten und andere Schulaktive können sich von ihnen beraten lassen. 

Quelle: Homepage des KM BW