Klassensprecher

Klassensprecher im Schuljahr 2019/20

Schülerinfo des Kultusministeriums für Klassensprecher/innen.

Die Broschüre des Kultusministeriums findet ihr hier.

Die Aufgaben der Klassensprecher

Fähigkeiten

Die Klassensprecher sollten*

  • frei sprechen und gut argumentieren können
  • einen netten Umgangston haben
  • Probleme erkennen und formulieren können
  • Kontakt zu allen Mitschülern haben
  • bereit sein sich für die Klasse und im Schülerrat zu engagieren
  • unparteiisch sein
  • Interesse an der Klassengemeinschaft haben
  • Rechte und Pflichte der Schüler kennen
  • kompromissbereit sein
  • mutig sein.

Aufgaben*

  • vertritt die Interessen der Schüler der Klasse;
  • gibt Anregungen, Vorschläge und Wünsche einzelner Schüler oder der ganzen Klasse an Lehrer, Schulleiter oder Elternvertreter weiter;
  • trägt Beschwerden und Kritik den Lehrern oder dem Schulleiter vor;
  • unterstützt einzelne Schüler in der Wahrnehmung ihrer Rechte;
  • vermittelt bei Streit unter Schülern;
  • vermittelt bei Schwierigkeiten zwischen Klasse und Lehrer;
  • leitet die Klassenschülerversammlung und beruft sie ein;
  • leitet die Diskussion und sorgt dafür, dass Beschlüsse auch ausgeführt werden;
  • nimmt an den Sitzungen des Schülerrates teil und informiert die Klasse darüber;
  • wirkt bei Aufgaben mit, die der Schülerrat sich selber stellt;
  • kann zu geeigneten Punkten zu Klassenpflegschaftssitzungen eingeladen werden.

Der Klassensprecher darf nicht*

  • der verlängerte Arm des Klassenlehrers sein;
  • der Aufpasser in der Pause sein;
  • derjenige sein, der alles alleine machen soll;
  • der Streber der Klasse sein;
  • derjenige sein, der alle Probleme lösen kann;
  • derjenige sein, der alle Dummheiten der Klasse mitmacht;
  • ein „Supergenie“ sein, das alle Ideen liefern soll;
  • einer sein, den man wählt und dann im Stich lässt;
  • einer sein, der nur mit dem Lehrer redet, wenn er Kritik anbringen muss.

Der Klassensprecher darf

  • für wichtige Angelegenheiten der Klasse oder der SMV von jedem Lehrer einen Teil der Unterrichtszeit erbitten.
  • pro Schulhalbjahr zwei Verfügungsstunden (à 45') beim Klassenlehrer beantragen. Dies muss rechtzeitig und unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes geschehen. Es darf pro Tag max. eine Verfügungsstunde gewährt werden. 
  • erwarten, dass seine Tätigkeit im Zeugnis vermerkt wird.

Weitere Regelungen

  • Kommt ein KS seinen Aufgaben und Verpflichtungen nicht nach, kann er von der Klassenschülerversammlung abgewählt werden, indem sie einen neuen KS wählt.
  • Ein KS kann von seinem Amt zurücktreten, z.B. wenn seine Klasse ihn bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben nicht unterstützt.
  • Nehmen die KS einer Klasse über längere Zeit unentschuldigt an den Sitzungen des Schülerrats nicht teil, sollten die Schülersprecher in den entsprechenden Klassen nachfragen. Bei Desinteresse an der SMV-Arbeit ist eine Abwahl / Neuwahl der KS möglich.

Die gesetzlichen Grundlagen findet man im Schulgesetz Baden-Württemberg §§ 63, 65-67, 70 und in der SMV-Verordnung §§ 3-8, 10, 13.

*Quelle: ZIPP ZAPP, Das Praxisbuch für SMV und Jugendarbeit, Bezugsadresse: www.smv.bw.schule.de