Klassensprecher im Schuljahr 2019/20
Schülerinfo des Kultusministeriums für Klassensprecher/innen.
Die Broschüre des Kultusministeriums findet ihr hier.
Die Aufgaben der Klassensprecher
Fähigkeiten
Die Klassensprecher sollten*
- frei sprechen und gut argumentieren können
- einen netten Umgangston haben
- Probleme erkennen und formulieren können
- Kontakt zu allen Mitschülern haben
- bereit sein sich für die Klasse und im Schülerrat zu engagieren
- unparteiisch sein
- Interesse an der Klassengemeinschaft haben
- Rechte und Pflichte der Schüler kennen
- kompromissbereit sein
- mutig sein.
Aufgaben*
- vertritt die Interessen der Schüler der Klasse;
- gibt Anregungen, Vorschläge und Wünsche einzelner Schüler oder der ganzen Klasse an Lehrer, Schulleiter oder Elternvertreter weiter;
- trägt Beschwerden und Kritik den Lehrern oder dem Schulleiter vor;
- unterstützt einzelne Schüler in der Wahrnehmung ihrer Rechte;
- vermittelt bei Streit unter Schülern;
- vermittelt bei Schwierigkeiten zwischen Klasse und Lehrer;
- leitet die Klassenschülerversammlung und beruft sie ein;
- leitet die Diskussion und sorgt dafür, dass Beschlüsse auch ausgeführt werden;
- nimmt an den Sitzungen des Schülerrates teil und informiert die Klasse darüber;
- wirkt bei Aufgaben mit, die der Schülerrat sich selber stellt;
- kann zu geeigneten Punkten zu Klassenpflegschaftssitzungen eingeladen werden.
Der Klassensprecher darf nicht*
- der verlängerte Arm des Klassenlehrers sein;
- der Aufpasser in der Pause sein;
- derjenige sein, der alles alleine machen soll;
- der Streber der Klasse sein;
- derjenige sein, der alle Probleme lösen kann;
- derjenige sein, der alle Dummheiten der Klasse mitmacht;
- ein „Supergenie“ sein, das alle Ideen liefern soll;
- einer sein, den man wählt und dann im Stich lässt;
- einer sein, der nur mit dem Lehrer redet, wenn er Kritik anbringen muss.
Der Klassensprecher darf
- für wichtige Angelegenheiten der Klasse oder der SMV von jedem Lehrer einen Teil der Unterrichtszeit erbitten.
- pro Schulhalbjahr zwei Verfügungsstunden (à 45') beim Klassenlehrer beantragen. Dies muss rechtzeitig und unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes geschehen. Es darf pro Tag max. eine Verfügungsstunde gewährt werden.
- erwarten, dass seine Tätigkeit im Zeugnis vermerkt wird.
Weitere Regelungen
- Kommt ein KS seinen Aufgaben und Verpflichtungen nicht nach, kann er von der Klassenschülerversammlung abgewählt werden, indem sie einen neuen KS wählt.
- Ein KS kann von seinem Amt zurücktreten, z.B. wenn seine Klasse ihn bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben nicht unterstützt.
- Nehmen die KS einer Klasse über längere Zeit unentschuldigt an den Sitzungen des Schülerrats nicht teil, sollten die Schülersprecher in den entsprechenden Klassen nachfragen. Bei Desinteresse an der SMV-Arbeit ist eine Abwahl / Neuwahl der KS möglich.
Die gesetzlichen Grundlagen findet man im Schulgesetz Baden-Württemberg §§ 63, 65-67, 70 und in der SMV-Verordnung §§ 3-8, 10, 13.
*Quelle: ZIPP ZAPP, Das Praxisbuch für SMV und Jugendarbeit, Bezugsadresse: www.smv.bw.schule.de